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INFO

Die Entgeltumwandlungsvereinbarung

- eine Versorgungszusage -

Der Tarifvertrag räumt dem Arbeitnehmer einen Entgeltumwandlungsanspruch ein. Entgeltumwandlung liegt vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden.

Die Entgeltumwandlungsvereinbarung ist eine Änderung des Arbeitsvertrages.

Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines künftigen Entgelts. Die Entgeltumwandlungsvereinbarung senkt also künftige Ansprüche auf Arbeitsentgelt. Als Gegenleistung verspricht der Arbeitgeber Versorgungsleistungen und zusätzliche Förderungen.

Speziell für den Chemie-Verbandsrahmenvertrag wurde zusammen mit dem BAVC eine Mustervereinbarung für die Mitgliedsunternehmen erstellt:

Diese enthält unter anderem Regelungen über die Höhe des umzuwandelnden Entgelts sowie die Chemietarifförderung.

Neu: Für die Papierbranche haben wir gemeinsam mit der IGBCE eine weitere Mustervereinbarung für Neuanmeldungen ab dem 01.01.2022 erarbeitet. Diese Mustervereinbarung finden Sie hier.

Hier entscheidet der Arbeitnehmer auch durch die Wahl zwischen Tarif I und II, welche Leistungen versichert werden sollen.

Mit Unterzeichnung der Entgeltumwandlungsvereinbarung erlangt der Arbeitnehmer auch die Kenntnis vom Abschluss der Versicherung.