Die Entgeltumwandlungsvereinbarung
Der Tarifvertrag räumt dem Arbeitnehmer einen
Entgeltumwandlungsanspruch ein. Entgeltumwandlung liegt vor, wenn künftige
Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt
werden.
Die Entgeltumwandlungsvereinbarung ist eine Änderung des Arbeitsvertrages.
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines künftigen Entgelts. Die
Entgeltumwandlungsvereinbarung senkt also künftige Ansprüche auf
Arbeitsentgelt. Als Gegenleistung verspricht der Arbeitgeber
Versorgungsleistungen und zusätzliche Förderungen.
Speziell für den Chemie-Verbandsrahmenvertrag wurde zusammen mit dem BAVC eine
Mustervereinbarung für die Mitgliedsunternehmen erstellt:
- Für Neuanmeldungen ab 01.01.2022
Entgeltumwandlungsvereinbarung_2022 - Für Neuanmeldungen bis 31.12.2021
Entgeltumwandlungsvereinbarung_2021
Diese enthält unter anderem Regelungen über die Höhe des umzuwandelnden Entgelts sowie die Chemietarifförderung.
Neu: Für die Papierbranche haben wir gemeinsam mit der IGBCE eine weitere Mustervereinbarung für Neuanmeldungen ab dem 01.01.2022 erarbeitet. Diese Mustervereinbarung finden Sie hier.
Hier entscheidet der Arbeitnehmer auch durch die Wahl zwischen Tarif I und II,
welche Leistungen versichert werden sollen.
Mit Unterzeichnung der Entgeltumwandlungsvereinbarung erlangt der Arbeitnehmer
auch die Kenntnis vom Abschluss der Versicherung.