Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem
Entscheiden
sich Ihre Mitarbeiter für die Aufnahme zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag handelt
es sich laut der geltenden Tarifverträge um eine Entgeltumwandlung.
Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht bitten wir Sie, dass Sie ihre Mitarbeiter, denen ein Versorgungsangebot unterbreitet werden soll, in geeigneter Weise das folgende Informationsblatt noch zukommen zu lassen:
- Für
Neuabschlüsse ab dem 01.01.2022
Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV) ab 01.01.2022
- Für
Neuabschlüsse bis zum 31.12.2021
Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV) bis zum 31.12.2021
Gern können Sie die gewünschten Informationen als Druckversion auch über uns (kostenlos) bestellen.
Im Downloadbereich finden Sie dazu unser FAX-Bestellformular.