Chemie-Tarif II
Der Chemie-Tarif II bietet neben der Altersversorgung der versicherten Person (des Arbeitnehmers) eine finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen (als mitversicherte Person).
Mit der Neuaufstellung des Chemie-Verbandsrahmenvertrages wurde der Kreis der Hinterbliebenen deutlich erweitert. Neben den Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern können nun auch Lebensgefährten abgesichert werden.
Die Altersrente wird bei Erleben des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns im Alter von 65 Jahren fällig und lebenslang monatlich nachschüssig gezahlt.
Der Rentenbeginn kann flexibel gestaltet werden, d.h., Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente (ggf. gekürzt) früher in Anspruch nehmen oder den Altersrentenbeginn auch über das 65. Lebensjahr hinaus aufschieben. Durch das Aufschieben erhöhen sich die Versicherungsleistungen.
Zum vereinbarten Altersrentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Altersrente, deren Höhe ab Rentenbeginn garantiert ist. Für Ihre Planungssicherheit erhalten Sie jedoch bereits bei Vertragsbeginn eine garantierte, monatliche Mindestrente zugesagt.
Während der Laufzeit werden die gutgeschriebenen Überschüsse jährlich gesichert (Lock-in).
Die spätere, gesamte Altersrente berechnet sich aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
Statt der lebenslangen Altersrente können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen.
Verstirbt die versicherte Person vor bzw. nach Altersrentenbeginn wird eine lebenslange monatliche Hinterbliebenenrente an die mitversicherte Person gezahlt, die Sie (als Arbeitnehmer) bestimmt haben. Die Höhe der Rente ab Hinterbliebenenrentenbeginn bzw. ab Altersrentenbeginn ist auch im Chemie-Tarif II garantiert.
Die Hinterbliebenenrente bei Tod vor Altersrentenbeginn berechnet sich aus dem zum Todeszeitpunkt für die Bildung der Hinterbliebenenrente zur Verfügung stehenden Gesamtkapital aus der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
Sollte die zum Hinterbliebenenrentenbeginn berechnete lebenslange monatliche Hinterbliebenenrente niedriger sein als die garantierte Mindesthinterbliebenenrente, wird die garantierte Mindesthinterbliebenenrente gezahlt.
Die garantierte Mindesthinterbliebenenrente beträgt 60 % der garantierten Altersrente.
Die Hinterbliebenenrente bei Tod nach dem Altersrentenbeginn beträgt 60 % der zum Todeszeitpunkt gezahlten Altersrente.
Die mitversicherte Person kann statt der lebenslangen Hinterbliebenenrente eine einmalige Kapitalzahlung verlangen.
Weitere Informationen zum Chemie-Tarif II sowie zur Nachhaltigkeit der Kapitalanlage finden Sie hier.
Sollten Sie ein individuelles Angebot für Ihre Altersvorsorge wünschen, können Sie dies unverbindlich, kostenlos und ohne Registrierung im Angebotsrechner ganz einfach selber erstellen.