Tariflichen Anspruch durch Eigenbeitrag erhöhen
Jeder Arbeitnehmer kann seine Altersversorgung durch einen Eigenbeitrag erhöhen. Jährlich dürfen insgesamt max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)* in Ihre Altersvorsorge fließen (im Jahr 2021 sind dies 3.408 Euro).
Dabei können sowohl das zusätzliche Urlaubsgeld, die Jahressonderzahlung als auch Teile des monatlichen Entgeltes (je nach betrieblicher Regelung) verwendet werden. Die Zahlungen Ihres Arbeitgebers sind bei der Berechnung des Höchstbeitrages mit zu berücksichtigen.
Zusätzlich fördert Ihr Arbeitgeber Ihre Entscheidung mit einem weiteren Zuschuss. Sie erhalten für jede 100 Euro, die Sie in die Altersversorgung wandeln, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13 Euro (Chemie-Tarifförderung II) bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 4% BBG*.
* Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
3 einfache Schritte:
Das Angebot Ihrer Arbeitgeber müssen Sie ganz einfach nur abrufen, d.h.
- Möchten Sie zusätzlich einen Teil Ihres Entgeltes sparen, legen Sie einfach nur die Höhe des gewünschten Sparbeitrages fest und
- Entscheiden Sie sich für einen der beiden Chemie-Tarife.
- Teilen Sie Ihre Entscheidung / Ihren Wunsch der Personalabteilung mit.
Zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber wird dann eine Entgeltumwandlungsvereinbarung getroffen und Sie werden zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag angemeldet. Als Bestätigung erhalten Sie nach kurzer Zeit eine entsprechende Bescheinigung und eine Versicherungszusage. Ab dem vereinbarten Beginn fließen Beiträge in Ihre Altersvorsorge und sichern Ihre Zukunft.
Das Schöne dabei: Sie sparen viel Geld und erhalten zudem noch eine Förderung von Ihrem Arbeitgeber.
Ab dem 01.01.2018 wurde der jährlich steuerfreie Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG von bislang 4 % auf nun 8 % erhöht. Sie können somit ab sofort - mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers - den für Sie steuerfreien Eigenbeitrag auf insgesamt 6.816 Euro erhöhen.*
Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab einem Gesamtbeitrag größer 3.408 Euro kein Arbeitgeberzuschuss mehr im Rahmen der Chemie-Tarifförderung II gewährleistet wird und die übersteigenden Beiträge zwar steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig sind.
* Erhöhungen für bestehende Altersvorsorgeverträge sind jeweils in den gültigen Versicherungsbedingungen geregelt. Bitte beachten Sie, dass für Erhöhungen ggf. ein Neuabschluss eines ergänzenden Altersvorsorgevertrages erforderlich wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Speziallisten unter 0711 / 1292 - 64396.