FAQ - Fragen und Antworten
Erleben (Altersrentenbeginn) |
Erleben Sie den Rentenbeginn (Altersrentenbeginn), wird die Altersrente lebenslang monatlich gezahlt. Anstelle der Altersrente kann - sofern Sie vor Rentenbeginn dies wünschen - auch eine Kapitalzahlung in voller Höhe oder eine Teilkapitalzahlung in Höhe von bis zu 30 % des für die Bildung der Altersrente zur Verfügung stehenden Gesamtkapitals gewählt werden. Bei einer Teilkapitalzahlung wird Ihre lebenslange Altersrente anteilig gekürzt. Sollten Sie eine Kapitalzahlung bzw. eine Teilkapitalzahlung in Erwägung ziehen, lassen Sie sich einfach von unseren Experten ein Angebot erstellen! |
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Heirat bzw. Einschluss einer mitversicherten Person |
Bei Vertragsschluss hatten Sie sich für den Chemie-Tarif I (reine Altersvorsorge) entschieden. Jetzt würden Sie gern eine weitere Person in Ihren Altersvorsorgevertag einschließen lassen d.h. in den Chemie-Tarif II wechseln. Ist das möglich und wer kann "mitversichert" werden? Als mitversicherte Person können im Chemie-Tarif II folgende Personen benannt werden:
Kein Problem, Sie können über Ihre Personalabteilung einen Tarifwechsel – von Chemie-Tarif I auf Chemie-Tarif II - beantragen.
Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber ohne direkten Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber
Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber mit direktem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber |
Tod |
Chemie-Tarif I Bei Tod des Arbeitnehmers vor Rentenbeginn erhalten Ihre versorgungsberechtigten Angehörigen aus dem gebildeten Vorsorgekapital eine lebenslange - bei Kindern eine zeitlich begrenzte - Rente. Die versorgungsberechtigten Angehörigen können statt der lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalzahlung verlangen. Bei Tod des Arbeitnehmers nach Rentenbeginn erhalten Ihre versorgungsberechtigten Angehörigen eine lebenslange - bei Kindern eine zeitlich begrenzte - Rente gezahlt. Für die Bildung dieser Rente steht ab Rentenbeginn ein Garantiekapital in Höhe der 5-fachen jährlichen, ab Altersrentenbeginn garantierten Altersrente abzüglich bereits gezahlter, ab Rentenbeginn garantierter Altersrenten zur Verfügung. Chemie-Tarif II Bei Tod vor oder nach Altersrentenbeginn wird eine lebenslange monatliche Hinterbliebenenrente an die mitversicherte Person gezahlt, die Sie als Arbeitnehmer namentlich benannt haben. Die Hinterbliebenenrente bei Tod vor Altersrentenbeginn berechnet sich aus dem zum Todeszeitpunkt für die Bildung der Hinterbliebenenrente zur Verfügung stehenden Gesamtkapital aus der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Sollte die zum Hinterbliebenenrentenbeginn berechnete lebenslange monatliche Hinterbliebenenrente niedriger sein als die garantierte Mindesthinterbliebenenrente, wird die garantierte Mindesthinterbliebenenrente gezahlt. Die garantierte Mindesthinterbliebenenrente beträgt 60 % der garantierten Altersrente. Die Hinterbliebenenrente bei Tod nach dem Altersrentenbeginn beträgt 60 % der zum Todeszeitpunkt gezahlten Altersrente. Die mitversicherte Person kann statt der lebenslangen Hinterbliebenenrente eine einmalige Kapitalzahlung verlangen. Sollen Sie während der Vertragslaufzeit eine bestehende Bezugsrechtsverfügung ändern bzw. einen Lebensgefährten / Lebenspartners namentlich benennen wollen, bedarf es einer Erklärung von Ihnen als Arbeitnehmer sowie der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Gern können Sie folgendes Muster verwenden: |
Scheidung |
Bei Vertragsschluss hatten Sie sich für den Chemie-Tarif II entschieden. Jetzt wird eine Hinterbliebenenversorgung nicht mehr benötigt, z.B. da Sie geschieden wurden oder Sie sich von der mitversicherten Person getrennt haben. In diesen Fällen können Sie wieder in den Chemie-Tarif I wechseln, müssen dies aber bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Personalabteilung beantragen (kurz - formlos - schriftlich). Ihr Arbeitgeber muss dem Wechsel zustimmen. |
Arbeitslosigkeit |
Wenn Ihr Vertrag bereits 3 Jahre besteht, können Sie bei Arbeitslosigkeit und privater Fortführung des Vertrages verlangen, dass vorübergehend keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen (Stundung). Die Beiträge werden zinslos gestundet, solange Sie arbeitslos sind - längstens jedoch für 3 Jahre. Die gestundeten Beiträge sind zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte in diesem Zeitraum der Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Zeitraums der Stundung wird die Versicherung beitragspflichtig fortgeführt. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Beiträge nicht nachzahlen können, wird Ihnen zum Ende der Stundung ein Angebot gemacht, wie Sie Ihren Vertrag zu veränderten Bedingungen weiterführen können. |
Elternzeit |
Während der Elternzeit können Sie Ihre Beiträge vorübergehend reduzieren (Teilbeitragszahlung) oder eine Stundung beantragen - beides längstens für 3 Jahre. Die Teilbeitragszahlung kann während der gesamten Vertragslaufzeit höchstens zweimal in Anspruch genommen werden; die vorübergehend reduzierten Beitragsteile sind zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Wünschen Sie eine Stundung werden die kompletten Beiträge zinslos gestundet. Die gestundeten Beiträge sind zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Sollte während der Teilbeitragszahlung oder der Stundung ein Versicherungsfall eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die nicht gezahlten Beiträge gekürzt. Auf Wunsch informieren wir Sie über weitere Voraussetzungen und Auswirkungen. |
Weiterbildung |
Während einer beruflichen Weiterbildung, z. B. bei Aufnahme eines Masterstudiums, können Sie Ihre Beiträge für die Dauer der Weiterbildung, maximal jedoch für 3 Jahre, vorübergehend reduzieren (Teilbeitragszahlung), sofern für den Vertrag bereits für mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt sind. Die Teilbeitragszahlung kann während der gesamten Vertragslaufzeit höchstens einmal in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch informieren wir Sie über weitere Voraussetzungen und Auswirkungen. |