Regelungen § 7 und § 12 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie
Demografiefonds / Demografiebetrag
Jeder Arbeitgeber stellt einen jährlichen Demografiebetrag in Höhe von 300 € pro Tarifarbeitnehmer zur Verfügung (Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen).
Stichtag war der 01. Januar 2010
Über die Verwendung des Demografiebetrages wurde in der Regel eine freiwillige Betriebsvereinbarung geschlossen.
Wird der Demografiebetrag im Wege der Entgeltumwandlung in die tarifliche Altersversorgung eingebracht und besteht bereits ein Anspruch auf tarifliche Altersversorgung, erhöht sich der Demografiebetrag noch einmal um die Chemietarifförderung II.
Der in 2015 erreichte Tarifabschluss für die chemische Industrie sieht aktuell einen festen, nicht tarifdynamischen Demografiebetrag vor:
Jahr | Erhöhungssatz | Demografiebetrag |
---|---|---|
2010 |
300,00 |
|
2011 |
|
300,00 |
2012 |
4,1 |
312,30 |
2013 |
4,5 |
326,35 |
2014 |
|
326,35 |
2015 |
3,7 |
338,42 |
2016 |
entfällt |
550,00 |
2017 |
entfällt |
750,00 |
Wie die Verwendung des Demografiebetrages in Ihrem Unternehmen genau geregelt wurde (Aufteilung Zeitkonto / tarifliche Altersvorsorge etc.) erfahren Sie in Ihrer Personalabteilung.