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INFO

Zukunftsbetrag und die tarifliche Altersversorgung ab 2020

Tarifliche Altersvorsorge _ Umsetzung innerhalb des Chemie-Verbandsrahmenvertrages ab 2020

Der Arbeitgeber stellt jedem Tarifarbeitnehmer für das Kalenderjahr 2020 einen jährlichen Zukunftsbetrag in Höhe von 9,2 %, für das Kalenderjahr 2021 = 13,8 % und ab 2022 =23 % eines monatlichen Tarifentgelts (Januar) zur Verfügung.

Der Anspruch auf den jeweiligen Zukunftsbetrag setzt voraus, dass der Arbeitnehmer am 1. Werktag im Januar des jeweiligen Kalenderjahres (Stichtag) Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis hat.

Scheidet der Berechtigte vor dem 1. April aufgrund Eigenkündigung oder Kündigung des Arbeitnehmers aus verhaltensbedingten Gründen aus, ist der Zukunftsbetrag zurückzuzahlen.

Arbeitgeber und Betriebsrat wählen zur Umsetzung des Tarifvertrages mindestens zwei der folgenden Zwecke aus:

Der Arbeitnehmer wählt aus der jeweiligen Vorgabe seinen individuellen Verwendungszweck aus. Die Festlegung muss bis spätestens 31.Oktober erfolgen.

Entscheidet sich der Arbeitnehmer für den Verwendungszweck "Tarifliche Altersvorsorge" kann der Zukunftsbetrag in einen bestehenden Altersvorsorgevertrag innerhalb des Chemie-Verbandsrahmenvertrages von 2009 als Zuzahlung eingebracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Chemie-Spezialisten unter der Telefonnummer 0711 / 1292-64396.