Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Folgende Unternehmen können ihre
Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden im Rahmen des Chemie-Verbandsrahmenvertrages
versichern:
Arbeitgeber, die Mitglied der folgenden Verbände sind:
- Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V.
- Vereinigung der Arbeitgeberverbände der deutschen Papierindustrie e. V.
- Arbeitgeberverband der kunststoffverarbeitenden Industrie e.V.
- Arbeitgeberverband der deutschen Glasindustrie e. V.
- Union Deutscher Fotofinisher e. V.
- Arbeitgebergemeinschaft keramische Industrie e.V.
sowie
- Tochtergesellschaften (Tochterunternehmen) von Mitgliedsunternehmen der oben genannten Verbände auch wenn sie nicht zur chemischen Industrie gehören oder wenn für sie aus anderen Gründen der Tarifvertrag der chemischen Industrie nicht gilt
- Unternehmen, mit denen die IGBCE Industriegewerkschaft Bau, Chemie, Energie einen Haustarifvertrag geschlossen hat
Weiterhin können alle Arbeitnehmer und Auszubildenden versichert werden, die Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) sind.
Jeder Arbeitgeber muss einmalig - vor
der ersten Anmeldung seiner Arbeitnehmer - eine schriftliche Beitrittserklärung zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag abgeben.
Durch den Beitritt entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten.