Informationen vor Beitritt zu einem Altersversorgungssystem
Merkblatt zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag (Stand 01.2023)
Entscheiden sich die Mitarbeiter für die Aufnahme zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag handelt es sich laut der Tarifverträge um Entgeltumwandlung. Deshalb müssen die Mitarbeiter mit Hilfe des Merkblattes "Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-INfoV)" informiert werden.
Bitte unterstützen Sie uns, dieser gesetzlichen Informationsverpflichtung nachzukommen.
Für Versicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2023 verwenden Sie bitte folgendes Merkblatt: Information vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-INfoV).
Vielen Dank!