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INFO

Informationen zu Neuerungen in 2025 - Wissenswertes zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag

Neue Tarifgeneration 2025 

Der Gesetzgeber hat den Höchstrechnungszins mit Wirkung zum 01.01.2025 von bisher 0,25 % auf 1,0 % angehoben. Für Neuanmeldungen in Ihrem Gruppenvertrag haben wir daher zum 01.01.2025 eine neue Tarifgeneration eingeführt.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die zukunftsfähige Ausrichtung der be­trieblichen Altersversorgung im Chemie-Verbandsrahmenvertrag eine gute Wahl war. Sie ist der Schlüssel für eine zu­kunfts­fä­hige Alters­versorgung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir führen mit unser Pro­duktangebot 2025 diesen Weg konsequent weiter.

Wichtig: Der Höchstrechnungszins spielt für den tatsächlichen Kundenwert bei unseren zukunftsfähig ausgerich­te­ten Vor­sor­­gekonzept Perspektive eine eher untergeord­nete Rol­le.

Maßgebend für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Gesamt­leis­tungen. Diese be­stim­men sich größtenteils durch die Höhe der Gesamtverzinsung. Sie und Ihre Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter profitieren hierbei ­von unserer regelmäßig in Ratings bestätigten ausgesprochen hohen Finanz­stärke.


Vereinheitlichung und Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Ab dem 01.01.2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeits­losenversi­cherung (BBG GRV) für das gesamte Bundesgebiet.

Sie steigt zum 01.01.2025 auf 96.600 EUR jährlich. Die Erhöhung der BBG GRV hat direkte Auswir­kun­gen auf die Höhe einer möglichen Ent­gelt­umwandlung. Der maximale Betrag, der steuerfrei in eine Firmendirektversicherung eingezahlt werden kann, steigt dadurch auf 7.728 EUR jährlich.


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